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Veröffentlicht am 18.03.2023

Bewegung an der Seegrasfront

Das Bieler Tagblatt am Freitag, 17.03.2023, unter dem Titel "Wer den See säubert, soll mehr Geld bekommen" über erfreuliche Neuigkeiten berichtet. Im letzten Sommer stritten die betroffenen Gemeinden mit dem Kanton, wer für die Entfernung der riesigen Seegrasteppiche zuständig sei, anders gesagt diese berappen soll. Nun fordert die Erlacher SVP-Grossrätin Nadja Günthör in einer Motion, dies auf Gesetzesebene zu regeln. Wir danken der zielstrebigen Motionärin bereits heute für ihr entschlossenes Vorgehen.

 Veröffentlicht am 28.06.2022

Wann kommt die Seekuh?

Im Gegensatz zum Vorjahr wächst das Seegras diese Saison wieder enorm stark und einige Bootsbesitzer haben mit dem starken Bewuchs zu kämpfen. Und natürlich fragen sich die Hafen- und Badeplatzbenutzer: Wann wird das Seegras gemäht? Wann kommt die "Seekuh"?

Diese Frage ist noch nicht abschliessend zu beantworten. Unsere Gemeinde hat die "Seekuh" bereits angefordert. Da wir diese zusammen mit anderen Seegemeinden nutzen, muss Einsatz an unserem Uferabschnitt mit den anderen Partnern koordiniert werden. Der Einsatzplan wird durch die ausführende Firma erstellt, wird jedoch durch die Witterung stark beeinflusst und kann somit nur als Richtwert beigezogen werden. Die Bootshafenverwaltung wird daher erst 3 Tage vor dem Einsatz orientiert.

Aber Achtung! Gemäht werden nur die Zufahrt zum Hafen und die freien Flächen (Fahrgassen) zwischen den Booten. Für die Entfernung des Bewuchs am Bootsplatz ist jeder Mieter selbst verantwortlich. Die Gemeinde wird in den nächsten Tagen ein Depot für das Schnittgut einrichten. Wir werden an dieser Stelle und über "Crossiety" informieren. 

Umgangs mit dem Bewuchs im Hafen: Das Abschneiden des Bewuchses auf dem Grund des Bootsplatzes mit geeigneten Mitteln ist Sache des Mieters. Das Schnittgut ist auf Weisung der Werkhofmitarbeiter zu deponieren. ( Art. 12 Abs. 4 Bootshafenverordnung 2018) 

Veröffentlicht am 04.07.2022

Seegras deponieren

Zur Erinnerung: Das entfernen von Seegras im Bereich der Boxen ist Sache des Mieters. Als Zwischendeponie für das, durch die Mieter eingesammelte Seegras, hat der Werkhof heute ein graues Behältnis deponiert. Gerne hätte die Bootshafenverwaltung auch Gartenwerkzeug  und eine Schubkarre bereitgestellt. In Anbetracht der bisherigen "Nachtbubenstreiche"(teils dreister Diebstahl und Vandalismus) musste vernünftigerweise darauf verzichtet werden.

Zum entsprechenden Artikel aus der Bootshafenverordnung >>>
Das Abschneiden des Bewuchses auf dem Grund des Bootsplatzes mit geeigneten Mitteln ist Sache des Mieters. Das Schnittgut ist auf Weisung der Werkhofmitarbeiter zu deponieren. ( Art. 12 Abs. 4 Bootshafenverordnung 2018)

Veröffentlicht am 09.07.2023

Seegras bis zum Abwinken

Die Seekuh ist längstens bestellt. Da sie aber für mehrere Gemeinden im Einsatz steht hat die Bootshafen-verwaltung keinen Einfluss auf deren Fahrplan. Zudem dürfte der rekordverdächtige Bewuchs dieses Jahr die Einsatzzeit in jedem vor uns angesteuerten Hafen verlängern.

Badeplatzbenutzer können ihrem Unmut allenfalls bei der Gemeindeverwaltung Ausdruck verleihen. Zumindest haben die dienstfertigen Werkhof-Mitarbeiter das angeschwemmte Seegras beim Badeplatz heute morgen entfernt.

Für Bootsplatzmietende jedoch gilt gemäss Bootshafenverordnung die Losung: "Zeit zur Selbsthilfe". Für Bootsbesitzer n ... macht Klagen wenig Sinn, denn die Bootshafenverordnung sagt klar: Das Abschneiden des Bewuchses auf dem Grund des Bootsplatzes mit geeigneten Mitteln ist Sache des Mieters. Das Schnittgut ist auf Weisung der Werkhofmitarbeiter zu deponieren. ( Art. 12 Abs. 4 Bootshafenverordnung 2018). Also auf zur Selbsthilfe. Der "geerntete" Bewuchs kann in der bereitgestellten Mulde neben dem Zugang zum Parkplatz deponiert werden.

Als Ausweg bliebe nur die Beschaffung einer eigenen Seekuh. Aufgrund der Beschaffungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten keine echte Alternative. Auch die bereits von Einzelnen gewünschte Entfernung des treibenden Seegrases durch den Werkhof würde dessen Kapazität überschreiten. Und selbstverständlich müssten die Kosten dem Bootsplätzen belastet und den Mitkosten zugeschlagen werden.

Veröffentlicht am 13.07.2022

Keine Lösung für das schnelle Entfernen des Seegrases gefunden

Auf dem Badeplatz konnte Dank des Einsatzes des Werkhofs inzwischen zumindest das angeschwemmte Seegras entfernt werden. Für die im und vor dem Hafen treibenden "Teppiche" kann die angewendete Methode jedoch nicht angewendet werden.

Deshalb hat sich die Bootshafenverwalterin mit Unterstützung des Werkhofs und Mitgliedern der Bootshafenkommission seit Tagen bemüht, eine mach- und vor allem finanzierbare bare Lösung zur Minderung der Beeinträchtigung zu finden. Leider erfolglos, denn der personelle Aufwand wäre - zumal die Plicht zur Entfernung des Bewuchses den Bootsplatzmietenden obliegt (Anm. des Verfassers) - nicht zu rechtfertigen und stünde zudem in keinem Verhältnis zum Erfolg.

Nachdem das  Seegras diese Jahr bereist abgesamt hat, ist für das kommende Jahr mit zusätzlichem Bewuchs zu rechnen. Deshalb bleibt das Thema aktuell und der Werkhof wird - in weiser Voraussicht - weitere Abklärungen für Möglichkeiten zur Entfernung des Seegrases prüfen und ggf. entsprechend Vorbereitungen treffen.

Veröffentlicht am 20.07.2022

Anpacken statt Jammern

Getreu diesem Motto haben Markus Kocher und Hans Kocher eine angedachte Lösungen umgesetzt und zusammen mit Thomas Schneeberger und Christoph Günthardt einen - erfolgreichen - Versuch zur Entfernung des treibenden Seegrases unternommen.

 

Chapeau. Bei soviel Eigeninitiative muss selbst die IG Bootshafen passen und dankend den Hut ziehen.

 Veröffentlicht am 05.08.2022

Seegras-Flut: Gerangel um Zuständigkeit

Leserbrief ans Bieler Tagblatt zum Artikel vom 8. August 

Mit dem heutigen Artikel im «Bieler Tagblatt» dürfte klar werden, dass das aktuelle Problem nicht nur die Gemeinde Täuffelen-Gerolfingen, sondern wahrscheinlich eine ganze Anzahl Seeanstösser – Gemeinden, Institutionen und Private - trifft. Glaubt man den Beteuerungen der Vertreter kantonaler Ämter und Behörden, anscheinend ein «Veloständerproblem», dessen Lösung im Kompetenzbereich der Gemeindebehörden liegt. Unser Gemeindepräsident, Adrian Hutzli, hat im erwähnten Artikel nachvollziehbar dargestellt, dass für die Beurteilung der Zuständigkeit durchaus auch weiterreichende, die Sicherheit betreffende Aspekte mitberücksichtig werden müssten.

Was mich ärgert ist das (Nicht)Vorgehen des Kantons, der die Seen nach dem Motto «Kassieren ja, Gegenleistung nein» als Cashcow nutzt. Allein Im Bootshafen Täuffelen – der Hafen beim Camping Gerolfingen und private Bootsplätze nicht mitgerechnet – kassiert der Kanton - gemäss Budget - rund CH 50'000 Konzessionsgebühren. Wohlverstanden ohne die, von jedem Bootsbesitzer erhobene Schiffsteuer (für Täuffelen geschätzte durchschnittliche CHF 800.00 für 156 Boote). Und die Gegenleistung? Richtig, alle Bootsbesitzer dürfen – wie richtigerweise ausnahmslos Alle – den See nutzen. Und natürlich (fast) alle anfallenden Kosten für dessen "Unterhalt" übernehmen. Fragen zu stellen, ist allerdings wenig erwünscht. Dieses Grundprinzip hat sich schliesslich seit dem "Ancien Régime" bewährt.

Es scheint an der Zeit zu sein, die Zuständigkeiten für unsere Binnengewässer neu zu überdenken. Ich zähle dabei auf die Unterstützung durch unsere regionalen Volksvertreter, die die IG Bootshafen Täuffelen direkt ansprechen wird. Vorderhand beschränke ich mich auf einen ganz heissen Dank an Alle - ganz gleich ob Politiker, Behördenvertreter, Gemeindepersonal oder Private - die sich nicht mit Jammern begnügt, sondern geholfen haben, die Situation mit Zugpacken zu entschärfen.

IG Bootshafen Täuffelen
Freundliche Grüsse

Harry Liengme, Präsident

Veröffentlicht am 26.10.2022

Seegras: k(l)eine Bewegung

Während das Seegras liegt und vor sich her modert, ist zumindest zwischen der kantonalen Verwaltung und den betroffenen Gemeinden etwas Bewegung in die Angelegenheit gekommen. Nach gut schweizerischen Gepflogenheiten hat man sich zu einem Gespräch getroffen. Resultat: Schwammig, mit offen gestanden nicht sehr positiven Signalen Aussicht für eine baldige, möglichen Lösung.

Seien wir ehrlich: In der aktuellen finanziellen Lage des Kantons Bern dürft eine schnelle Einigung in weiter Ferne liegen. Die Jahresrechnung 2021 hat mit einem Fehlbetrag von CHF 115 Mio. abgeschlossen und für 2022 ist ein Fehlbetrag von CHF 60 Mio. budgetiert. Und der prognostizierte Überschuss von 114 Mio. für das Jahr 2023, musste inzwischen den verminderten Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank angepasst werden und schliesst mit einem neu mit einem Fehlbetrag von CHF 200 Millionen. Woher also sollte das Geld für eine einvernehmliche, schnelle Lösung kommen?