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Rücksicht und Sensibilisierung für eine Natur mit Menschen bringen mehr als Verbote.

Veröffentlicht am 29.07.2024

Sind Sie gerne am, oder auf dem Bielersee?

Dann müssen Sie sich auf einige, teils einschneidende Veränderungen gefasst machen. Nicht genug, dass der TCS Camping Gampelen, ein Paradebeispiel für das Nebeneinander von Mensch und Tierwelt im Herbst endgültig geschlossen wird. Der Mensch soll weiter zurückgedrängt werden. Denn der Zugang zum Wasser soll – egal ob zum Wandern, Baden Relaxen, oder Bräteln – weiter eingeschränkt werden. Zudem sollen grosse Wasserflächen im Uferbereich für Boote, Kanus, Stand-Up-Paddel, Surfbretter und ähnliche Sportgeräte gesperrt werden.

Mit ihrem Tunnelblick auf die Fauna, insbesondere die Vogelwelt, verkennen übereifrige Naturschützer, dass der Mensch - nicht gerade die Krone der Schöpfung, aber zumindest eines der höchstentwickelten, aber leider auch eines der oft nur auf seinen Vorteil bedachten Geschöpfe, das die Evolution hervorgebracht hat -  Teil der Natur ist. Zugegebenermassen mit grossem Platzanspruch und vielen Störfaktoren.
Trotzdem zeigen viele Beispiele, dass ein friedliches Nebeneinander von Tier und Mensch möglich ist. Dass sich Tiere durch die Gegenwart des Menschen nicht abschrecken lassen. Mehr oder weniger unbemerkt vom Menschen erobern sie ihren Teil am Lebensraum in Siedlungen, Dörfern und Städten zurück. Und auch die seltenen Vogelarten, die ins Hagneckdelta zurückgekehrt sind, haben in nächster der Nähe der Badenden und Paddelnden, der Böötler und Fischer und allen anderen Störenfrieden ihre Nist- und Futterplätze gefunden.

Deshalb sind wir überzeugt: Rücksicht und Sensibilisierung für eine Natur mit Menschen bringen mehr als nicht umsetzbare Verbote.

Weitere Informieren finden Sie unter www.igsudufer.ch  

Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe (SMRP)

Veröffentlicht am 04.07.2024

Die Voranzeige auf die bevorstehende Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe (SMRP) des Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (awa) hat – unter anderem weil die entsprechende Verordnung noch nicht verabschiedet wurde – Fragen zum «Gewässerwechsel» aufgeworfen.

Beispielsweise könnte der, auf der der Website publizierte Vermerk: «Der Gewässerwechsel muss im Kanton Bern gemeldet werden und das Schiff muss bei der Rückkehr ins bernische Gewässer gereinigt werden (mit Nachweis)», auch dahingehend interpretiert werden, dass auch der verbreitete und beliebte Wechsel zwischen den 3 verbundenen Seen Massnahmen erfordern würde. Aufgrund der expliziten Formulierung «Gewässer innerhalb des Kantons Bern» müsste absurderweise selbst das Befahren des zum Kanton Neuenburg gehörenden Teils des Bielersees vor Le Landron als «Gewässerwechsel» gewertet werden.

Unsere Abklärungen beim Amt für Wasser und Abfall (awa) haben ergeben, dass die 3 über Kanäle verbundenen Seen allesamt bereits durch die Quaga-Muschel besetzt und daher von der Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe ausgeschlossen sind. Die nächste Veröffentlichung zu der geplanten der Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe soll diesem Umstand Rechnung tragen.

"Kein Verdrängen der Menschen aus der Natur"

Veröffentlicht am 04.06.2024

6 Grossrätinnen und Grossräte habe sich zur Einheit von Mensch und Natur bekannt und eine Motion eingereicht, die im Wesentlichen eine umfassende Überprüfung aller geplanten Naturschutzmassnahmen und neues entsprechendes Gesamtkonzept für den Bieler-, Thuner und Brienzersee verlangt.

Der Wortlaut der Motion wird zu gegebener Zeit auf der Webseite des Grossen Rates Veröffentlicht.

Weiterhin ungetrübte Tage am oder auf dem Bielersee?

Veröffentlicht am 28.05.2024

Absurde Vorstellungen einer Natur ohne Menschen bedrohen die verbleibenden, freien Zugänge zu den Gestaden und die Benutzung der Wasserfläche des Bielersees. Im Bestreben eine einvernehmliche Lösung, die den Menschen nicht ausgrenzt, zu finden, wurde von betroffenen Gemeinden und Organisationen die «IG-Südufer» ins Leben gerufen. Ihr Ziel: Der moderate Schutz der Natur unter Einbezug des Menschen.

Es geht um nichts Geringeres als den, für alle Wassersportler (vom Badenden zum Yachtkapitän) unabdingbaren Zugang zum See, bzw. dessen geordnete Benutzung nicht weiter einzuschränken. Deshalb ist es umso wichtiger, dass alle von unüberlegten Verboten Betroffenen ihre Stimme erheben.

Zur Petition

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Willkommen Arthur

Veröffentlicht am 12.04.2024

Quelle: Bieler Tagblatt, zvg/Claudine Waesp

Herzlich willkommen, Arthur

Mit Deiner erneuten Rückkehr an Deinen Nistplatz hast Du bereits bewiesen, dass Du den Mensch als Partner in der Natur akzeptierst und Dich weder durch Radfahrer noch Badende oder Boote stören lässt. Lass uns deshalb auch die Aufzucht Deines Nachwuchses mit dem notwendigen Respekt und  ausreichender Distanz miterleben.
Im Namen aller Besucher Deiner schönen, selbstgewählten Heimat wünsche ich Dir viel Erfolg bei der Partnerinnensuche und natürlich gesunden Nachwuchs.


Reaktion auf Artikel "
Findet Fischadler Arthur in Hagneck heuer endlich eine Partnerin?" im Bieler Tagblatt vom 13.04.2024 

Gemeinsam macht stark - Wir haben starke Partner gefunden

Veröffentlicht am 12.03.2024

Unter dem Dach der FSM Fédération Suisse Motonautique haben haben wir starke Partner gefunden

Zukünftig werden uns Themen wie die «Revision der Naturschutzgebiete Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz» und insbesondere alle unter dem Begriff «Sachplan Bielersee» geplanten Massnahmen zunehmend beschäftigen. Es gilt daher nicht nur wachsam zu sein, sondern den Lobbyisten der grossen Interessenvertretern möglichst geschlossen entgegenzutreten. Einer der Hauptgründe, wieso wir uns der FSM Fédération Suisse Motonautique, die bereits in den Kantonen Freiburg und Neuenburg mit Erfolg gegen Naturschutzprojekte angetreten ist, angeschlossen haben. 

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Öffentliche Mitwirkung zur Revision der Naturschutzgebiete Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz

Veröffentlicht am 19.02.2024

Generell zu beiden Naturschutzgebieten

Trotz unserer grundsätzlich positiven Einstellung zum Schutz von Fauna und Flora beinhalten die geplanten Massnahmen bei kritischer und ganzheitlicher Betrachtung zu viele Einschränkungen für Gewerbe (Berufsfischer, Werften, Bootsvermieter, Sportgeschäfte, etc.), Tourismus und Freizeit (öffentlicher und gewerblicher Schiffs- und Bootsverkehr, Wassersportanbieter, Restaurationsbetriebe, etc.). Zudem bezweifeln wir, dass die noch zu bestätigenden Beschränkungen und Verbote in der Praxis durchgesetzt werden können. Wir unterstützen deshalb die von der Gemeinde Täuffelen vertretene, ablehnende Haltung und auch deren vorgebrachte Einwände.
In unserer – bereits dicht bebauten und genutzten – Landschaft wird der Lebensraum für Tiere und Menschen immer enger. Daher ist der Schutz von Fauna und Flora grundsätzlich zu begrüssen. In Anbetracht der beschränkten, zur Verfügung stehenden und von Tier und Mensch gemeinsam genutzten Flächen, macht eine strikte räumliche Trennung wenig Sinn. Deshalb plädieren wir für eine gemeinsame, durch Respekt und Rücksichtnahme geprägte Nutzung der «Natur».

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Das geht in Wirklichkeit ab an "unserem" Bielersee?

Veröffentlicht am 12.12.2023

Aktuell läuft ein Mitwirkungsverfahren zur Revision der Naturschutzgebiete Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz. Die geplanten, gegenüber den ersten vorgestellten Plänen bereits etwas reduzierten, gesperrten Flächen mögen auf den ersten Blick annehmbar erscheinen. Sie lassen jedoch nicht erahnen, dass die beiden, aktuell zur Diskussion stehenden Abschnitte, nur einen kleinen Teil der bereits geplanten grossen Beschneidung der nutzbaren Wasserfläche rund um den Bielersee ausmachen. >>>

Luftaufnahme mit eingezeichneten, geplanten gesperrten GebietenLuftaufnahme mit eingezeichneten, geplanten gesperrten GebietenLesen Sie mehr zu den wahren Ausmassen der geplanten Reduktion der nutzbaren Wasserfläche.

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Was geht ab an "unserem" Bielersee?

Veröffentlicht am 04.06.2023

Aus normalerweise gut unterrichteter Quelle wurde uns zugetragen, dass aktuell ein nicht öffentlich ausgeschriebenes Mitwirkungs-verfahren (O-Ton: Auf ein öffentliches Mitwirkungsverfahren wird im Rahmen einer Überarbeitung im Normalfall verzichtet, allenfalls werden direkt betroffene Kreise zur Mitwirkung eingeladen) der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern laufe.

Aus den erhaltenen Unterlagen ist ersichtlich, dass die Gemeinde Täuffelen-Gerolfingen von den geplanten Massnahmen ausserordentlich betroffen ist. Wir wundern uns daher, dass bisher weder Gemeindebehörden noch -Verwaltung über die geplanten, Änderungen und Einschränkungen informiert haben.

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