Die Voranzeige auf die bevorstehende Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe (SMRP) des Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (awa) hat – unter anderem weil die entsprechende Verordnung noch nicht verabschiedet wurde – Fragen zum «Gewässerwechsel» aufgeworfen.
Beispielsweise könnte der, auf der der Website publizierte Vermerk: «Der Gewässerwechsel muss im Kanton Bern gemeldet werden und das Schiff muss bei der Rückkehr ins bernische Gewässer gereinigt werden (mit Nachweis)», auch dahingehend interpretiert werden, dass auch der verbreitete und beliebte Wechsel zwischen den 3 verbundenen Seen Massnahmen erfordern würde. Aufgrund der expliziten Formulierung «Gewässer innerhalb des Kantons Bern» müsste absurderweise selbst das Befahren des zum Kanton Neuenburg gehörenden Teils des Bielersees vor Le Landron als «Gewässerwechsel» gewertet werden.
Unsere Abklärungen beim Amt für Wasser und Abfall (awa) haben ergeben, dass die 3 über Kanäle verbundenen Seen allesamt bereits durch die Quaga-Muschel besetzt und daher von der Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe ausgeschlossen sind. Die nächste Veröffentlichung zu der geplanten der Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe soll diesem Umstand Rechnung tragen.