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Das wichtigste in Kürze:

 Die IG Bootshafen Täuffelen wurde am 4. April 2016 von zwölf Bootsplatzmietenden als Verein nach Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetz-buches (ZGB) aus der Taufe gehoben. Inzwischen vertreten wir rund 40% aller Nassplätze im Bootshafen Täuffelen.

Anlässlich der Hauptversammlung 2023 wurde beschlossen die Basis zu verbreitern und unter dem Namen "IG Bootsplätze Täuffelen-Gerolfingen" die Mitgliedschaft auch für Mietende und Besitzer von anderen Bootsplätzen (Privathäfen, Stege, Bojen, etc.) auf dem Gemeindegebiet Täuffelen Gerolfingen zu öffnen.

Wir sind Mitglied der FSM Fédération Suisse Motonautique, einem starken schweizweit tätigen Dachverband für alle Freizeit-Wassersportler

Unsere gemeinsamen Ziele:
Mit der (privaten) Interessensgemeinschaft sollen:
Die Anliegen und Wünsche der Bootsplatzmietenden an die 
Hafenbetreiberin  einfacher eingebracht, sowie besser, schneller und gezielter
   umgesetzt werden können.
- Die Anliegen, Wünschen Bedenken gegenüber anstehenden und geplanten, für die Nutzung des Sees und der Ufer gegenüber Behörden
  vertreten
und
- Vorbehalten und Beschwerden gegen Reglementierungen, Verboten und anderen Verfügungen Nachdruck verschafft werden .

 Die statuarischen Grundlagen:

Der Verein vertritt die Interessen:
- der Bootsplatzmietenden im Bootshafens Täuffelen gegenüber der Vermieterin
- aller Mietenden eines nicht durch die Gemeinde Täuffelen verwalteten Bootsplatzes (Hafen, Boje, Steg, etc.) auf dem Gemeindegebiet
  Täuffelen-Gerolfingen
- der Bootsplatzbesitzer mit privatem Bootsplatz (Hafen, Boje, Steg, etc.) in Täuffelen-Gerolfingen.

Zu diesem Zweck arbeitet er soweit erforderlich mit den Landbesitzern sowie den involvierten Behörden und Instanzen zusammen.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Der Verein unterstützt (namentlich durch objektive Information) die Willensbildung seiner Mitglieder und vertritt deren demokratisch gefassten Beschlüsse in allen Belangen:
- der Bootsplatzmietenden im Bootshafen Täuffelen, inkl. allen mit der Miete erworbenen Rechte zur Nutzung. ( Zufahrt, Parkplatz, Toilettenanlage, etc.)
Aller Mitglieder bezüglich der Nutzung (Hindernisse, Vorschriften, Einschränkungen, etc.) der öffentlichen Wasserfläche des Bieler Sees.

Er formuliert Anträge an die Gemeindebehörden und -Organe und informiert transparent über die Ergebnisse der internen Ausmarchung zu den behandelten Geschäften.
Er engagiert sich zudem nach Möglichkeit bei der Umsetzung der Entscheide der Gemeindeorgane.

Mitgliederbeitrag:             CHF 30.00 pro Jahr.